Tür ziehen

So nicht!

Da war es wieder, mein Nicht-Problem: Ich wollte schreiben, dass bestimmte Mitarbeiter nicht veröffentlichte Inhalte sehen. Also nicht, dass sie veröffentlichte Inhalte nicht sehen, sondern dass sie nicht veröffentlichte Inhalte sehen. Eigentlich würde ich ja „nichtveröffentlichte“ oder „nicht-veröffentlichte“ verwenden, aber der Duden empfiehlt „nicht veröffentlicht“, sofern ich den Eintrag zu „nicht öffentlich“ – man denke an „nicht öffentliche Verhandlung“ – einmal ohne Rücksprache mit einem Anwalt auf meinen Fall übertrage.